Produkt Aufbereiten

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Grundsätzlich gibt es:

  • Abfälle – dann ist man im Abfallregime,
  • Produkte – dann gelten das Chemikaliengesetz,
  • .. oder sonstige Rechtsmaterien!


Wird nunmehr aus einem Abfall

zb. (Asphalt oder Bauschutt etc. NICHT aufbereitet)

ein Produkt

zb. (Asphaltrecycling, Bauschutt geshreddert, .. ACHTUNG! Ein Prüfzeugnis ist notwendig),

verlässt man das Abfallregime

und es gibt mehr keine Schlüsselnummern, GTIN’s etc. gemäß Abfallregime.

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