Produkt Aufbereiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „ Grundsätzlich gibt es: * Abfälle – dann ist man im Abfallregime, * Produkte – dann gelten das Chemikaliengesetz, * .. oder sonstige Rechtsmaterien! …“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 13. März 2014, 17:14 Uhr

Grundsätzlich gibt es:

  • Abfälle – dann ist man im Abfallregime,
  • Produkte – dann gelten das Chemikaliengesetz,
  • .. oder sonstige Rechtsmaterien!


Wird nunmehr aus einem Abfall

zb. (Asphalt oder Bauschutt etc. NICHT aufbereitet)

ein Produkt

zb. (Asphaltrecycling, Bauschutt geshreddert, .. ACHTUNG! Ein Prüfzeugnis ist notwendig),

verlässt man das Abfallregime

und es gibt mehr keine Schlüsselnummern, GTIN’s etc. gemäß Abfallregime.

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