Produkt Aufbereiten: Unterschied zwischen den Versionen
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| (kein Unterschied) | 
Aktuelle Version vom 13. März 2014, 17:14 Uhr
Grundsätzlich gibt es:
- Abfälle – dann ist man im Abfallregime,
- Produkte – dann gelten das Chemikaliengesetz,
- .. oder sonstige Rechtsmaterien!
Wird nunmehr aus einem Abfall 
zb. (Asphalt oder Bauschutt etc. NICHT aufbereitet)
ein Produkt
zb. (Asphaltrecycling, Bauschutt geshreddert, .. ACHTUNG! Ein Prüfzeugnis ist notwendig), 
verlässt man das Abfallregime
und es gibt mehr keine Schlüsselnummern, GTIN’s etc. gemäß Abfallregime.
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